Geräuschemissionsmessung an Maschinen
(GMM)
für Hersteller, Risikobeurteilung, CE-Dokumentation und Betriebsanleitung.
Unsere Leistung
Wir führen für Sie Geräuschemissionsmessungen an Maschinen durch und ermitteln dabei relevante Geräuschkennwerte, z. B. den Emissions-Schalldruckpegel an Bedienerplätzen oder anderen festgelegten Messpositionen.
Die Messungen unterstützen Hersteller bei der Risikobeurteilung, der technischen Dokumentation und der Erstellung von Angaben zur Geräuschemission in der Betriebsanleitung. Die Durchführung erfolgt direkt an der Maschine, z. B. am Aufstellungsort, im Werk oder unter definierten Betriebsbedingungen beim Kunden.
Dabei legen wir besonderen Wert auf eine nachvollziehbare Messmethodik, klar beschriebene Betriebszustände und eine verständliche Dokumentation der Messergebnisse.
Umfang der Geräuschemissionsmessung
- Abstimmung der relevanten Maschinen, Arbeitsplätze und Tätigkeiten mit dem Betreiber
- Festlegung geeigneter Messpunkte und Betriebszustände
- Messung der Lärmbelastung in der Werkshalle bzw. am Aufstellungsort der Maschine
- Ermittlung relevanter Schallpegel zur Bewertung der Lärmexposition
- Dokumentation von Messbedingungen, Messpositionen, Betriebszuständen und Messergebnissen
- Einordnung der Messergebnisse im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei der Ableitung möglicher Schutzmaßnahmen, z. B. technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen
Orientierende Vorabmessung
Auf Wunsch führen wir auch orientierende Geräuschmessungen durch, z. B. zur ersten Einschätzung einer Maschine, zur Bewertung von Änderungen oder zum Vergleich unterschiedlicher Betriebszustände.
Die orientierende Messung kann sinnvoll sein, wenn zunächst geprüft werden soll, ob eine ausführlichere Messung erforderlich ist oder welche Betriebszustände für die weitere Betrachtung besonders relevant sind.
Abgrenzung
Unsere Geräuschemissionsmessung ist auf Maschinen und Anlagen in Industrie- und Produktionsumgebungen ausgerichtet. Die Messung erfolgt in der Regel am Aufstellungsort oder unter den beim Kunden vorhandenen Bedingungen.
Eine vollständige Schallleistungsbestimmung, bauakustische Bewertung, Umweltlärmmessung oder behördliches Schallschutzgutachten ist nicht Bestandteil der Standardleistung und kann bei Bedarf separat geprüft werden.
Aufbewahrung und Verfügbarkeit
Die Messergebnisse werden von uns in elektronischer Form für mindestens 10 Jahre aufbewahrt und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Kontaktieren sie uns für ein unverbindliches Angebot
Lassen Sie sich noch heute Ihr unverbindliches Angebot zukommen über info@safetyinspect.de oder unser Kontaktformular.