Hier stellen wir Ihnen unsere Prüfdienstleistungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §14 vor.
Durch unser umfangreiches Angebot können wir für Sie die Empfehlungen zur Betriebssicherheit (EmpfBS) 1201 umsetzen und die Möglichkeit zur Optimierung des Gesamtaufwands von Prüfungen realisieren.
Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Aufgrund unseres hohen Qualitätsanspruchs, arbeiten derzeit an der Zertifizierung zur Inspektionsstelle nach EN ISO 17020 durch die DAkkS – Deutsche Akkreditierungsstelle.
Wir prüfen Ihre berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen wie Scanner, Lichtschranken, Lichtgitter und kamera- sowie radar basierte Schutzeinrichtungen jedes Herstellers auf Einhaltung der rechtlichen Anforderungen und zum Stand der Technik.
Wir prüfen Ihre Not-Halt sowie Not-Aus Einrichtungen jedes Herstellers auf Einhaltung der rechtlichen Anforderungen und zum Stand der Technik.
Wir prüfen Ihre Zweihandschaltungen / -Einrichtungen jedes Herstellers auf Einhaltung der rechtlichen Anforderungen und zum Stand der Technik.
Wir prüfen Ihre druckempfindliche Schutzeinrichtungen wie Schaltleisten, Schaltstangen, Schaltmatten, Schaltplatten, Schaltpuffern und ähnliche Schutzeinrichtungen jedes Herstellers auf Einhaltung der rechtlichen Anforderungen und zum Stand der Technik.
Wir prüfen Ihre trennende Schutzeinrichtungen jedes Herstellers auf Einhaltung der rechtlichen Anforderungen und zum Stand der Technik.
Wir prüfen Ihre beweglich trennende Schutzeinrichtungen mit Sicherheitsschaltern jedes Herstellers auf Einhaltung der rechtlichen Anforderungen und zum Stand der Technik.
Wir führen für Sie die Prüfung Ihrer Türen und Tore gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), BetrSichV und entsprechend den Anforderungen der ASR A1.7, jedes Herstellers durch.
Neben den Prüfungen von Schutzeinrichtungen, bieten wir Ihnen gerne die Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an.
Wir prüfen Ihre fahrerlosen Transportsysteme (FTS) / Fahrerlose Transportfahrzeuge (FTF) / Automated Guided Vehicle (AGV) jedes Herstellers auf Einhaltung der rechtlichen Anforderungen und zum Stand der Technik.
Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte gemäß BetrSichV §14 und den Anforderungen der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121-2 sowie DGUV 208-016 und EN 131 Teil 1 – 4.
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